Liebe Vereinsmitglieder,
vor der nächsten Saison müssen einige von uns die Wasserzähler wechseln.
Grundlage dafür ist das Eichgesetz, das eine Nutzungsdauer von maximal 6 Jahren festlegt, unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig, oder saisonbedingt genutzt wird.
Die Nutzungsdauer hängt von der Jahreszahl auf dem Wasserzähler ab, nicht vom Einbau-Datum.
Beispiel:


